Grünes Licht
18.03.2006
Der Termin bei der Bauaufsicht ist viel besser gelaufen als wir erwartet hatten. Im Prinzip können wir alles so umsetzen, wie wir es im ersten Entwurf angedacht hatten.
Der nette Herr Reinhardt hatte allerdings ein paar Anmerkungen und hat auch gleich noch einige Ideen beigesteuert.
Parkplätze
Zu diesem Thema herrscht nun endlich Klarheit: Wird neuer Wohnraum geschaffen muss pro Wohneinheit ein Stellplatz (2,5 x 5m, mit PKW erreichbar) nachgewiesen werden. Besitzt man keinen eigenen Platz oder hat keinen Hof mit Einfahrt, belibt nur im Umkreis von 300m Luftlinie einen Stellplatz zufinden. Hier langt ein Gemietieter nicht; es muss eine sogenannte Baulast auf einem Gründstück eingetragen werden. Im Klartext bedeutet das, dass man einen Stellplatz kaufen muss. Der Ausweg: Wir schaffen keine eigenständige Wohneinheit sondern bauen den Dachboden zu einer Maisonette-Wohnung aus. Maßgebend ist hierbei, dass es nicht einfach möglich sein kann, aus der Maisonette-Wohnung zwei eigenständige Wohnungen zu machen.
Rettungswege
Für alle bewohnbaren Etagen muss ein zweiter Rettungsweg vorhanden sein. Für das Dach bedeutet dass, das wir im Giebel ein Fenster auf mindesten 0,9 x 1,2m vergößern müssen.
Öffnungen, die als Rettungswege dienen, müssen im Lichten mindestens 0,9 x 1,2 m groß und nicht höher als 1,2 m über der Fußbodenoberkante angeordnet sein. (§34 Abs. 5 HBO)
Für die geplante Dachterasse wurde vorgeschlagen einen Tritt seitlich am Giebel anzulegen, da die Feuerwehr nicht auf das Dach kommt sondern nur bis zur Vorderkante des Giebels.
Bestand beibehalten
Eine Anregung war, die bestehenden Dachträger beizubehalten um Kosten zu sparen. Auch die eingeplante senkrechte Hinterwand in der Küche sollten wir besser weglassen, da der Raumgewinn kaum im Verhältnis zu den Kosten steht. Im Allgemeinen sollen wir auch eher kleinere Fenster in den Dachschrägen verbauen, da Fenster in der Schräge eine deutlich höhere Lichtausbeute haben, als in der Senkrechte. Die Vorhanden Dachsparren sollen als Maß verwendet werden. Bei uns haben wir so zwischen 90er Sparren 50 cm Platz für Fenster. Zusätzliche Lichtquellen sollen wir eher durch Oberlichte schaffen. Aus Brandschutzgründen müssen Dachfenster mindesten 1,25m von der äußeren Kante der Brandschutzmauer entfern sein.
Grosszügige Dachterasse
Vollkommen unproblematisch war auch unser Vorhaben, eine große Dachterasse auf das Dach zu legen. Herr Reinhardt machte sogar den Vorschlag einen großen Verschlag auf das Dach zu setzen, der als Ausgan der Treppe auf das Dach dient. Dieser könne mit einer Teilverglasung nochmals zusätzlich Licht ins Dachgeschoss bringen. Von einer Wendeltreppe wurde uns abgeraten, gerade wenn man mal Kinder mit sich trüge wäre sie nicht ungefährlich.
Hochhaus
Durch den Ausbau des Dachbodens fällt unser Haus dann in die Gebäudeklasse 5. Das bedeutet dass der Bauantrag nur von einem Architekten oder Bauingenier gemacht werden darf und eine gesonderte Brandschutzabnahme erforderlich ist.
Neue Brandwand
Unser Haus ist die Hälfte eines Doppelhauses, das 1909 gebaut wurde. Die Dächer der beiden Haushälften gehen direkt ineinader über. Wir müssen die Mauer zwischen den beiden Häusern aufstocken, so dass sie mindestens 30cm über das Dach ragt.
Fazit
Der Termin hat viele unserer Bedenken über Behörden hinweggefegt und wir machen uns jetzt mit vollen Eifer an die Planung. Gerade weil es dieses Jahr 3% Gewinn garantiert sind.





Dein Kommentar